UP DATE - Ausschreibungen von Planungsleistungen - es geht auch einfach und ohne § 3(7) S. 2 VgV, aber wie?

Referent: Dipl.-Ing. (TU) Ulf Greiner Mai, Qualifizierter Vergabeberater BIngK; HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger; Beratender Ingenieur VBI; ö. b. u. v. SV, Weimar/Halle/Feldberg

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Donnerstag, 26. Oktober 2023 (KW 43)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiete

    Management in Planung und Ausführung
    Recht
  • Kennziffer

    261023 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    max. 20 Personen

Über den Inhalt der Veranstaltung

Mit Beschluss v. 16.06.2023 strich der Bundesrat Satz 2 aus § 3 (7) VgV. Diese Änderung der Vergabeverordnung (VgV) trifft die bisherige Praxis der Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber (öAG) und deren Planer erheblich und gehört nicht zu deren Routinen.
Ein Preiswettbewerb „ohne HOAI“ ist längst Realität. Nunmehr unterliegen künftig bis zu 10x mehr Planungsaufträge den strengeren, formalen und zeitaufwendigeren Regeln des Oberschwellenbereichs einschließlich der europaweiten Ausschreibung.
Völlig unklar ist, wie AG und Planer diese Herausforderungen effektiv und zeitsparend schaffen sollen.
Für die Vergaberegeln und die Abgrenzung zwischen Unter- und Oberschwellenbereich maßgeblich ist der vorab geschätzte Auftragswert. Bisher mussten die Honorare der Objekt- und Fachplanungsleistungen oftmals nicht addiert und konnten getrennt betrachtet werden. Dass wird jetzt anders.

Die Auftragswertschätzung erhält eine ganz neue Bedeutung und Qualität. Auch Festpreisvergaben und Inhalte / Umfänge der jeweiligen Planungsvorbereitung einschl. Kosteneinschätzung (§ 650p BGB) sind neu zu bewerten, um Planungen im Einzelfall effektiv und kurzfristig (und damit unterschwellig) auszuschreiben. Dazu gehört auch eine vergaberechtsfeste Auswahl zielführender Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Zu allem bedarf es künftig weiterer Kenntnisse, da bspw. Leistungsvorgaben und Einschätzung der Honorare nicht (mehr) zwingend nach HOAI erfolgen muss, sondern planspezifisch. Ein "weiter so wie bisher" zur Vorbereitung, Auslobung, Vergabe und Abrechnung kann und wird es für Planungen nicht geben. Das Vergabe- und Vertragsrecht ist dazu im Umbruch, was nicht wenige Freiheitsgrade in der Gestaltung von Leistungen und deren Vergütungen eröffnet.
Um Planungen und Bauvorhaben wirklich voranzubringen und nicht bereits bei deren Auslobung steckenzubleiben, sollten Planer und AG das neue „Auslobungsspiel“ bestmöglich durchschauen. So können Nachteile vermieden werden.

Es ist Zeit eingeplant für konkrete Fragen und Probleme der TN zu aktuellen Markt- und Rechtslagen wie:
• Auslobungen / Ausschreibungen von Planungsleistungen (Geht noch unterschwellig?)
• Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren – was ist die richtige Verfahrensart?
• Praxisbewährte Bewertungskriterien (Eignung, Zuschlag) und deren Bewertungen
• Was ist ein „angemessenes Honorar“? Was ist ein ungewöhnlich „niedriger Preis“?
• „Zielfindungsphase“ vor Auslobung, was beinhaltet diese und was nicht?
• Was ist ein "LV PLANUNG"? Wie könnten „Leistungsblöcke“ aussehen?
• Freiräume und deren Grenzen bei der Leistungsgestaltung und deren Beschaffung
• Hinweise zur „Prüfung“ und Bewertung vermeintlich niedriger Honorarangebote

Das Seminar ist zugeschnitten auf die besonderen Belange der öffentlichen Vergabe und deren Routinen und vermittelt Wissen anhand von Praxisfällen.

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