Neue Bauvorlagenverordnung 2008
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Kurt-Peter Frank, Sachverständiger für vorbeugenden baulichen Brandschutz und Genehmigungsplanung, Erfurt
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Mittwoch, 26. November 2008 (KW 48)
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Fortbildungsstunden
6 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
mind. 18
Über den Inhalt der Veranstaltung
Ende 2008 wird eine neue Bauvorlagenverordnung in Thüringen in Kraft treten, die die bisherige Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) ablösen wird. Sie wird den seit 2004 geltenden Änderungen der ThürBO dadurch Rechnung tragen, dass die Inhalte verschiedener Bauvorlagen systematisiert und teilweise reduziert werden. Wesentlich geändert und teilweise neu aufgenommen werden Bestimmungen über bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz).
Auch wenn die meisten allgemeinen Anforderungen unverändert bleiben, ist es wichtig, sich aus Anlass der Novellierung bewusst zu machen, welche Inhalte korrekte Bauvorlagen haben müssen. Dies gilt umso mehr, als in den meisten bauaufsichtlichen Verfahren nur noch ein Teil der zu beachtenden Regelungen geprüft wird, gleichwohl die Bauvorlagen aber Auskunft auch über die nicht geprüften Anforderungen geben müssen. Dies ist alleinige Verantwortung des Erstellers der Bauvorlagen.
Überblick über die neue Bauvorlagenverordnung
Bauvorlagen für besondere Maßnahmen
- Werbeanlagen
- Abbruchmaßnahmen
- Vorbescheid
Der Lageplan
- Inhalte
- Lageplan bei unklaren Grundstücksverhältnissen (der „amtliche“ Lageplan)
- Entbehrlichkeit des Lageplans im Einzelfall
Bauzeichnungen, Baubeschreibung
Standsicherheitsnachweis
- Kriterien für die Entbehrlichkeit eines Standsicherheitsnachweises
- Nachweis der Standsicherheit ohne Berechnung
- Nachweis der Standsicherheit bei Abbruchmaßnahmen
Brandschutznachweis
- Inhalte bei Regel- und Sonderbauten
- Angabe und Begründung on Abweichungen
- Kompensation bei Abweichungen
Sonstige Anforderungen
- Übereinstimmung aller Bauvorlagen und bautechnischen Nachweise
- Baubeginnsanzeige und Prüfung der bautechnischen Nachweise
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Aufbewahrungspflicht