Das fügt sich (ein) - Bauen im Innen- und Außenbereich
Referent: Ltd. Ministerialrat a.D. Jens Meißner, ehemaliger Leiter Referat Baurecht, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Samstag, 16. Januar 2010 (KW 02)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
160110 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Die meisten Baugrundstücke liegen nicht in Bebauungsplangebieten. Die §§ 34 und 35 BauGB sind damit tägliches – hartes – Brot. Es sind die Regelungen des Bauplanungsrechts, die am meisten Streit bei Nachbarn, Behörden und Gerichten auslösen und aufgrund der Vielzahl scheinbar widersprüchlicher Entscheidungen kaum fassbar sind. Das beginnt bei der Frage, ob eine Fläche im Innen- oder Außenbereich liegt und endet bei der Auseinandersetzung, ob und ggf. wie sie dann bebaubar ist.
Das Seminar soll die Bedeutung der wesentlichen zu beachtenden Kriterien vermitteln und dadurch den Teilnehmern mehr Sicherheit bei der Beurteilung unterschiedlichster Situationen geben.
- Der Vorhabenbegriff (§ 29 BauGB)
- Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich
- Vorhaben im unbeplanten Innenbereich(§ 34 BauGB)
- Großflächiger Einzelhandel
- Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Innen- und Außenbereichssatzungen