Bauen im Bestand – Besonderheiten aus technischer und rechtlicher Sicht. Modul 6: Risiko Risse

Es referieren: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen; Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mineralische Werkstoffe des Bauwesens, Kaufbeuren

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Donnerstag, 30. November 2023 (KW 48)
    09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Sachgebiete

    Konstruktionsplanung, Technik und Ausführung
    Recht
  • Kennziffer

    E-301123 K+R
  • Fortbildungsstunden

    4
  • Anzahl Teilnehmende (min/max)

    maximal 60 Teilnehmer

Über den Inhalt der Veranstaltung

Interdisziplinäre Seminarreihe mit 6 Modulen:

(als Fortbildungsnachweis für Energieeffizienz-Experten geeignet)

Bauen im Bestand ist besonders – denn hier herrscht der Einzelfall und häufig auch der Ausnahmefall. Denn bauliche Randbedingungen passen nicht stets zum „normativ“ Geregelten und ziemlich regelmäßig kommt vieles anders als gedacht. Hinzu kommen anspruchsvolle Bauherren und – nun auch noch – ungewisse Baukosten. Ein Spannungsfeld voller „naturgemäßer“ Unwägbarkeiten.

Qualität, Kosten und Projekterfolg stehen und fallen daher mit der Kompetenz der Beteiligten diese beim Bauen im Bestand bestehende Gemengelage planerisch, kommunikativ und vertragsrechtlich zu handhaben.

Dies ist Ziel der modularen Seminarreihe. Durch den durchweg interdisziplinären Ansatz werden technische und rechtliche Fragestellungen „zusammengedacht“, so dass sich für die Teilnehmer praxistaugliche Vorgehensweisen „im Ganzen“ erschließen.

Zu diesem Zweck orientiert sich die modulare Seminarreihe an typischen Planungsaufgaben und -abläufen beim Bauen im Bestand und gliedert sich dementsprechend in folgende Schwerpunkte (Module):

07.09.23 Bestandsanalyse
21.09.23 Nachträgliche Abdichtung
19.10.23 Energetische Sanierung und WDVS
26.10.23 Dichtheit und Dach
16.11.23 Feuchterisiken und Luftwechsel
30.11.23 Risiko Risse

Inhalte Modul 6: Risiko Risse

Modul 6 befasst sich mit solchen Rissen bzw. Rissbildern, bei denen strittig ist, ob es sich überhaupt um Mängel – meistens dann optischer Art – handelt und wenn ja, wie solche Risse technisch zu bewerten und rechtlich zu kompensieren sind.

Technik:

Dieses Modul gibt einen Überblick über Grundlagen der Rissdiagnostik, Risskunde und Rissklassifizierung. Anhand zahlreicher Ausführungsbeispiele - exemplarisch an den Bauteilen Wände und Decken – werden grundsätzliche Instandsetzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit jeweiliger Rissursachen erläutert. Sichtbar wird, dass daraus gewonnene Erkenntnisse zu Rissursachen und -entstehung auch auf andere Gewerke übertragen werden können.

 Grundlagen der Rissdiagnostik und Risskunde – Erkennen von Rissursachen und deren sachgerechte Beurteilung
 Rissklassifizierung - Einteilung von Rissen nach konstruktions-, untergrund- und materialbedingten Ursachen
 Klassifizierung und Beschreibung möglicher Sanierungsmethoden je nach Rissursache - Ertüchtigung der Konstruktion, Spiralankerverfahren, Rissfüllende oder -überbrückende Anstriche, Nachbesserung einzelner Risse
 Betrachtung der Anwendbarkeit der verschiedenen Sanierungsmethoden

Recht:

Der rechtliche Teil beantwortet, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und unter welchen Voraussetzungen Werkunternehmer eine Mangelbeseitigung als unverhältnismäßig ablehnen dürfen. Die hierfür maßgeblichen Kriterien werden anhand aktueller und ständiger Rechtsprechung dargestellt. Sodann widmet sich Modul 3 den gesamtschuldnerischen Haftungsrisiken, die immer dann bestehen können, wenn strittig ist, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist.

 Noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel? - Kriterien der Mangelbeurteilung
 Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
 Abgrenzung wesentlicher/ unwesentlicher Mangel – Abnahmeverweigerung berechtigt?
 Rissursache strittig – gesamtschuldnerische Haftungsrisiken Planungsbeteiligter

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