Praxisseminar Honorarvereinbarung und Abrechnung für Architekten- und Ingenieurleistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur HOAI
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
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Termin
Freitag, 4. Februar 2022 (KW 05)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
040222 R -
Fortbildungsstunden
8 -
Anzahl Teilnehmende (min/max)
max. 24 Teilnehmer
Über den Inhalt der Veranstaltung
Seminarinhalte:
- Definition Architekten und Ingenieurvertrag;
- Grundlagen und Struktur der HOAI;
- Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 04.07.2019, AZ: C-377/17 sowie der aktuellen nationalen Rechtsprechung;
- ortsübliche und auskömmliche Vergütung nach Werk- und Bauvertragsrecht des BGB; Anwendungsbereich und Begriffsdefinition;
- Form und Grenzen der Honorarvereinbarung;
- Leistungsbilder der HOAI;
- Unterschied zwischen Grund- und Besonderen Leistungen sowie Beratungsleistungen;
- Grundlagen des Honorars, Kostenberechnungsmethode und anderer Honorarmodelle, Zeit- und Pauschalhonorar;
- Vereinbarung des Honorarsatzes, Basihonorarsatz oberer Honorarsatz, Anwendung der Orientierungswerte der Honorartabellen;
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und Bewertung der erbrachten Grundleistungen;
- Honorarzuschläge, Nebenkosten;
- Honorarvereinbarung für Besondere Leistungen, Beratungsleistungen und zusätzlichen Leistungen, übliche und auskömmliche Vergütung;
- Honorarangebot bei Anordnung von Mehr- und Minderleistung;
- Fälligkeit und prüffähige Honorarschlussrechnung;
- Einwendungen gegen den Honoraranspruch;
- Besonderheiten zur Vereinbarung, Ermittlung und Abrechnung des Honorars der Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplaner und der Fachingenieure.
Bitte folgende Unterlagen mitbringen / bereithalten: HOAI 2021, BGB aktuelle Fassung