Planungsnachträge nach BGB 2018 und HOAI 2021 – Potenziale kennen und nutzen

Referentin: Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen

Veranstaltungsdaten

  • hat bereits stattgefunden
  • Seminar

  • Termin

    Montag, 3. Juni 2024 (KW 23)
    09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    030624 R
  • Fortbildungsstunden

    4

Über den Inhalt der Veranstaltung

Allzu selbstverständlich werden Verträge noch immer ohne weitere Detaillierung der Leistungsinhalte in Anlehnung an die HOAI geschlossen, augenscheinliche Akquiseleistungen werden zu haftungsrelevanten Beratungsleistungen oder es werden Leistungen erbracht, die nicht oder nicht eindeutig (genug) vereinbart worden sind – der Kampf um die Durchsetzung von Nachträgen gehört zum Alltagsgeschäft. Was tun? Welche Handlungs- und Gestaltungsspielräume bestehen, um Ansprüche rechtlich durchsetzbar zu wahren sowie proaktiv zu verhandeln?
Ziel des Seminars ist, die hierfür praxisbedeutsamen Kenntnisse sowohl des werkvertraglichen Architekten- und Ingenieurrechts als auch des Preisrechts der HOAI für eine zielführende, rechtssichere und vor allem die gute Geschäftsbeziehung wahrende Verhandlung von Planungsnachträgen zu vermitteln. Fundiertes Praxiswissen, das sich auszahlt.

Inhalte

  • Ausgangspunkt für Nachträge: Vereinbarung Planungssoll – Ermittlung geschuldeter Leistung
  • Anordnungsrechte des Auftraggebers und Honoraranpassungsansprüche nach § 650b BGB
  • Kostenberechnungsmodell und Folgen für Planungsnachträge
  • Wie ist § 10 HOAI zu verstehen? Normstruktur - Anwendungsbereich – Abgrenzung zu § 650c BGB
  • Honorarfolgen bei Änderung von Leistungszielen und -umfang
  • Umgang mit veränderten Honorarparametern (Honorarzone, mitzuverarbeitende Bausubstanz)

Zielgruppe

Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Projektleiter

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