HOAI 2013. Neuregelungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar -
Termin
Mittwoch, 29. Oktober 2014 (KW 44)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
291014 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
Entwicklung und Trend des Honorarrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen
- Darstellung der neuen Regelungen der HOAI-Novelle
- Änderungen in den Leistungsbilder und der Grundleistungen
- Änderungen bei den Vergütungsansätzen
- Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Orientierungshilfen
Honorarvereinbarung nach dem Kostenberechnungsmodell oder dem Kostenvereinbarungsmodell
- Vereinbarung reglementierter Honoraransätze
- Grenzen der freien Honorarvereinbarung
- Zeitpunkt und richtige Ermittlung der Honorarzone Wirkung einer Vereinbarung unter dem Mindestsatz
- Änderungen der anrechenbaren Kosten
- Änderungen der Prozentsätze der Leistungsphasen und Grundleistungen und deren richtige Bewertung
- Voraussetzungen zum Abschluss einer Baukostenvereinbarung
- Vergütungsvereinbarung bei Änderungsleistungen, Leistungserweiterung sowie Bauzeitüberschreitungen
- Abgrenzungsfragen bei der Honorierung von Planungsleistungen bei Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
- Honorarvereinbarung örtliche Bauüberwachung
Praxisbeispiele der Honorarberechnung für einzelne Leistungsbilder
- Abgrenzungsfragen bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach DIN 276 (Dez. 2008) oder anderer Kostenermittlungsarten, insbesondere bei Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken
- Bewertung der erbrachten Leistungen, Umgang mit Teilleistungstabellen
- Bewertung der Vergütung für Besondere Leistungen sowie Leistungen außerhalb der HOAI, z. B. SiGeKo, Brandschutz, Bestandsaufnahme, Vermessung, Projektsteuerung
- Voraussetzungen für die Abrechnung einzelner Objekte innerhalb eines Leistungsbildes oder zusammengefasste Ermittlung
- Honorarfragen beim Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, mitverarbeitete Bausubstanz
Folgende Unterlagen sind mitzubringen: HOAI, BGB