Haftung des Architekten und Ingenieurs
Referent: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen, Rechtsanwälte Dirk Weber & Coll., Erfurt
Veranstaltungsdaten
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hat bereits stattgefunden
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Seminar
vor Ort -
Termin
Donnerstag, 4. Juni 2015 (KW 23)
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr -
Sachgebiet
Recht -
Kennziffer
A-040615 R -
Fortbildungsstunden
8
Über den Inhalt der Veranstaltung
- Vertragliche Grundlagen bei der Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe
- Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung
- Ausführungsplanung als Grundlage zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses
- Notwendigkeit der Einbeziehung eines Fachplaners bei der Ausschreibung
- Verhältnis der Ausführungsplanung zum Leistungsverzeichnisses
- Entscheidung über die Vergabeart, Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Zusammenstellung und Inhalt der Verdingungsunterlagen
- Verhältnis von Rechtsberatung und fachbezogener Hinweis- und Beratungspflichten des Planers
- Mitwirkungspflichten des Bauherren
- Erstellung und Bestimmung zum Inhalt des Bauvertrages, Formularverträge und VOB/B
- Prüfung und Wertung der Angebote, Preisspiegel
- Vergabeempfehlung an den Bauherren
- Zustandekommen des Vertrages
- Haftung bei Mängeln in der Ausführungsplanung und dem Leistungsverzeichnis
- Nachbesserungsrechte
- Verhältnis von Planer und Bauüberwacher bei Planungs- und Ausführungsmängeln
- Schadenersatz und Sowiesokosten
- Leistungen des Planers und Bauüberwachers bei der Prüfung der Nachtragsangebote auf zusätzliche Vergütung des Bauunternehmers