Die Arbeitsstättenverordnung und was daraus für Architekten, Bauplaner und Facility Manager folgt

Referent: Dipl.-Ing. Ulf-J. Schappmann, Sicherheits­ingenieur und SiGeKo, SIMEBU Thüringen GmbH, Ingenieurgesellschaft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Umweltberatung, Weimar

Veranstaltungsdaten

  • Seminar

    vor Ort in Ettersburg bei Weimar
  • Termin

    Dienstag, 19. November 2024 (KW 47)
    09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Sachgebiet

    Recht
  • Kennziffer

    191124 R
  • Fortbildungsstunden

    8
  • Anmeldeschluss

    05.11.2024
  • Entgelt

    Frühbucher-Entgelt (Anmeldung bis 22.10.2024) 180,00 € / 189,00 € / 216,00 € / 243,00 € Reguläres Entgelt (Anmeldung ab 23.10.2024) 200,00 € / 210,00 € / 240,00 € / 270,00 €

Über den Inhalt der Veranstaltung

 § 52 Grundsatz ThürBO:
„Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.“

Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind insbesondere auch die Vorschriften zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz.

Inhalte des Seminars:

  • Die Einordnung der Arbeitsstättenverordnung in die Struktur der Vorschriften im Arbeitsschutz - Geltungsbereich und Adressat
  • Die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten
  • Arbeitsstättenverordnung vs. Landesbauordnung und andere Regelungen
  • Anwendung der Regelungen für die Planung von Bauvorhaben und die Nutzung von Gebäuden

Die Arbeitsstättenverordnung gilt für alle gewerblichen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Jede Baustelle, aber auch jede Arbeitsstelle eines Mitarbeiters in einem Gebäude zur Wartung und Instandhaltung desselben, ist somit den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung unterworfen.

Auch wenn Veränderungen in einem Gebäude zu Änderungen der Nutzung oder zur Herrichtung von Bereichen für eine gewerbliche Nutzung durchgeführt werden, muss die Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Einen „Bestandsschutz“ gibt es nicht mehr. Änderungen erfordern immer die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.

Die Landesbauordnungen und die darauf aufbauenden Regelungen gehen nicht immer konform mit den Regelungen im Arbeitsschutzrecht, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung. Was ist hier maßgebend und in welchen Rahmen zu beachten?

Die Kenntnis dieser Regelungen ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Bauherren und Auftraggeber fachkundig und sachlich umfassend beraten sowie Baumaßnahmen richtig planen, vorbereiten und durchführen zu können.

Zielgruppe:

Architekten, Bauingenieure, Facility Manager, Immobilienfachleute, Bauunternehmer

Reihenfolge der Entgeltangaben:
1 = Mitglieder der IKT
2 = Mitglieder der AKT; Mitglieder anderer Architekten- oder Ingenieurkammern der BRD; Mitglieder des BVS; Mitglieder des VBI-LV Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst (nur für Tagungen)
3 = Angestellte von Mitgliedern der AKT, der IKT, des VBI-LV Thüringen oder des LVS Thüringen; ö.b.u.v. Sachverständige; Angestellte von Mitgliedsunternehmen des BIV Hessen-Thüringen; Angestellte im öffentlichen Dienst; Rechtsanwälte
4 = Gäste (Normalentgelt)
Rabatte:
Seit September 2022 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.
Gültig für alle Entgeltstufen, sowohl für Präsenz- als auch für Onlineveranstaltungen.
Ausgenommen sind weiterbildende Studiengänge sowie der Lehrgang Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.
Die Entgelte werden bei rechtzeitiger Anmeldung (bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) automatisch angepasst.

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